Grüß Gott in Königsdorf, © Eduard Hieke
Erschließungsbeiträge
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Erschließungsbeiträge

Die Kosten für die erstmalige und endgültige Herstellung einer Ortsstraße werden zu einem Anteil von 90% auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke umgelegt. Bemessungsgrundlagen sind die Grundstücksfläche und die zulässige Geschosszahl.