Grüß Gott in Königsdorf, © Eduard Hieke
Führungszeugnis
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Führungszeugnis

Der Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses wird vom Einwohnermeldeamt, Zimmer 03, gegen eine Gebühr von 13,00 € entgegengenommen und an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis Belegart N (für private Zwecke) wird vom Bundeszentralregister direkt an den Antragsteller übersandt.
Wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist - Belegart O oder andere - wird es unmittelbar an die angegebene Behörde übersandt.