Grüß Gott in Königsdorf, © Eduard Hieke
Kanalherstellungsbeiträge
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Kanalherstellungsbeiträge

Für die Bereitstellung der öffentlichen Entwässerungsanlage ist von den Eigentümern bebaubarer Grundstücke zum Zeitpunkt der erstmaligen Erschließung ein einmaliger Herstellungsbeitrag zu leisten. Dieser bemisst sich nach der Grundstücksfläche und der tatsächlichen Geschossfläche. Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen der vorhandenen Gebäude in allen Geschossen berechnet. Keller und Garagen werden mitgerechnet.
Der Beitragssatz beläuft sich auf 20,50 € je m² Geschossfläche.