Grüß Gott in Königsdorf, © Eduard Hieke
Schankerlaubnis - vorübergehende
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Schankerlaubnis - vorübergehende

Eine Gestattung ist nur möglich, wenn ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass vorübergehend ausgeübt wird (Vereinsfeste, Jubiläumsfeiern usw.). Grundvoraussetzung ist die Gewerbsmäßigkeit. Diese ist gegeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Fortsetzungsabsicht (kurze Zeitspanne, aber größere Zahl von Einzelhandlungen)
  • Die Tätigkeit muss erlaubt sein (keine verbotenen Veranstaltungen)

Anträge sollen mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingehen.

Gebühr: 20,00 €