Grüß Gott in Königsdorf, © Eduard Hieke
Wasserherstellungsbeitrag
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Wasserherstellungsbeitrag

Für die Bereitstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage ist von den Eigentümern bebaubarer Grundstücke zum Zeitpunkt der erstmaligen Erschließung ein einmaliger Herstellungsbeitrag zu leisten.
Dieser bemisst sich nach der Grundstücksfläche und der tatsächlichen Geschossfläche. Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen der vorhandenen Gebäude in allen Geschossen berechnet.
Keller und Garagen werden mitgerechnet. Der Beitragssatz beläuft sich auf 3,90 € (+ 7% MwSt.) je qm Grundstücksfläche bzw. auf 5,50 € (+ 7% MwSt.) je qm Geschossfläche.