Grüß Gott in Königsdorf, © Eduard Hieke
Einwohnermeldeamt
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Einwohnermeldeamt

  • Meldebescheinigung
  • Lebensbescheinigung

Alle Bescheinigungen  werden vom Einwohnermeldeamt, Zimmer 03, gegen eine Gebühr ausgestellt.

Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde  - § 19 Absatz 3 Bundesmeldegesetz -

Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich innerhalb von 2 Wochen zu bestätigen.