Grüß Gott in Königsdorf, © Eduard Hieke
Gewerbesteuer
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Gewerbesteuer

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 330 v. H. Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes. Der Messbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert. Daraus errechnet sich die Gewerbesteuer.