| A
B
C D E F
G H
I J K L
M N O
P Q R
S T
U V
W X Y Z |
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Abwasserabgabe
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Sachbearbeiterin:
Zollner
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Für
jedes nicht an
die Kanalisation angeschlossene Anwesen wird vom
Hauseigentümer
eine Abwasserabgabe erhoben. Der Abgabesatz für Kleineinleiter
beträgt jährlich 17,895 € und wird
für jede am 30.06.
gemeldete Person berechnet.
Bei Vorlage einer Bescheinigung über die
ordnungsgemäße Entsorgung des Klärschlamms
besteht
Abgabefreiheit.
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An- und Ummeldung des Wohnortes
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Sachbearbeiterin:
Trippner
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Wer eine Wohnung
bezieht,
muss sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden.
Bei
der Anmeldung muss der Personalausweis bzw. Reisepass vorgelegt werden.
Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, muss die Adressänderung
ebenfalls
innerhalb einer Woche der
Meldebehörde mitteilen. |
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Antrag auf
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- Erhöhung des Grades der
Behinderung
- Erteilung eines
Schwerbehindertenausweises
- Kindergeld
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Sachbearbeiterinnen:
Grasberger
/ Trippner
|
Diese
Anträge sind bei
der Gemeindeverwaltung Zimmer 01 erhältlich und sind von den
Antragstellern direkt an die jeweiligen Behörden weiter zu
leiten. |
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- Erteilung einer
Wohnberechtigungsbescheinigung:
Sozialwohnung
- Sozialhilfe
- Wohngeld
|
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Sachbearbeiterinnen:
Grasberger
/ Trippner
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Die
Anträge sind bei
der Gemeindeverwaltung, Zimmer 01, erhältlich und werden nach
Bestätigung durch die Gemeinde an das Landratsamt Bad
Tölz-Wolfratshausen zur Entscheidung weitergeleitet.
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Sachbearbeiterinnen:
Grasberger
/ Trippner
|
Die
Anträge auf
Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis,
Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsbefugnis,
Aufenthaltsberechtigung für Ausländer sind bei der
Gemeindeverwaltung, Zimmer 01, erhältlich und werden
nach
Stellungnahme der Meldebehörde an das Landratsamt Bad
Tölz-Wolfratshausen zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.
|
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Aufenthaltsbescheinigung
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Sachbearbeiterinnen:
Grasberger
/ Trippner
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Aufenthaltsbescheinigungen
werden vom Einwohnermeldeamt, Zimmer 01, gegen eine
Gebühr
von 10,00 € ausgestellt. |
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Aufgebot, Eheschließung
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Sachbearbeiter/in:
Demmel
/ Trippner
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Ab 1. Januar 2009
ist das Standesamt Geretsried für die Gemeinde
Königsdorf zuständig.
Trauungen können auch weiterhin in Königsdorf durchgeführt werden. |
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Ausweise
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- Kinderreisepass
- Reisepass, vorläufiger
Reisepass
- Personalausweis, vorläufiger
Personalausweis
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Sachbearbeiterin:
Grasberger
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Für
Deutsche, die das
16.Lebensjahr vollendet haben besteht Ausweispflicht. Die
Ausweispflicht wird auch durch den Besitz eines gültigen
Reisepasses erfüllt. Alle Ausweise können bei der
Meldebehörde beantragt werden. Zur Beantragung des
Personalausweises oder Reisepasses muss ein aktuelles, biometrisches Lichtbild,
schwarzweiß oder farbig, vorgelegt werden. Dabei muss das
Gesicht
in einer Höhe von mindestens 20 mm abgebildet sein.
Lichtbilder,
die den Antragsteller in Militär- oder Polizeiuniform zeigen,
dürfen nicht verwendet werden.
Urkunden (Geburts- oder
Heiratsurkunde) müssen bei Erstausstellung durch unsere Gemeinde vorgelegt werden.
Gültigkeit der Ausweise:
- Personalausweis und Reisepass bis zum
vollendeten
24. Lebensjahr 6 Jahre; ab dem 24. Lebensjahr
10 Jahre.
- Vorläufige Personalausweise: 3 Monate.
Vorläufige Reisepässe 1 Jahr.
- Kinderreisepässe werden bis zum 12.
Lebensjahr
mit Bild ausgestellt.
Gebühren:
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Reisepass
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59 €
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bis 24 Jahre 37,50 €
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Vorläufiger Reisepass
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26 €
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Personalausweis
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28,80 €
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bis 24 Jahre 22,80 €
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Vorläufiger Personalausweis
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10 €
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Kinderreisepass
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13 €
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Verlängerung 6,00 €
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Bauantrag
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Sachbearbeiter/in:
Demmel
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Bauanträge
werden bei
der Gemeindeverwaltung eingereicht und mit einer entsprechenden
Stellungnahme an die Baugenehmigungsbehörde (Landratsamt Bad
Tölz-Wolfratshausen, Kreisbauamt) weitergeleitet. Um eine
reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten, müssen die
Unterlagen zum Bauantrag vollständig und rechtzeitig
eingereicht
werden.
Für die Erstellung eines Eingabeplanes wenden Sie sich am
besten
an einen Architekten oder Planer. Bauanträge werden im
Gemeinderat
behandelt. Die Sitzungen finden in der Regel immer in der dritten Woche
eines Monats statt. Die Unterlagen zum Bauantrag müssen
mindestens
zwei Wochen vor der Sitzung eingereicht werden.
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Beglaubigungen
|
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Sachbearbeiterinnen:
Grasberger
/ Trippner
|
Die Beglaubigung
von
Abschriften, Fotokopien und Anderem wird im Einwohnermeldeamt, Zimmer
01, vorgenommen. Die Originale der zu beglaubigenden
Schriftstücke
müssen dabei vorgelegt werden.
Gebühren für Beglaubigung von:
- Unterschriften 5,00 €
- Kopien 2,50 €
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Behindertenbeauftragter Gemeinde
Königsdorf /
Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen
|
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Bei Fragen wenden
Sie sich
bitte an die Behindertenbeauftragten:
- für die Gemeinde Königsdorf:
Bernhard Woisetschläger, Tel. 08179 - 1627,
E-Mail: Woisetschlaeger.b@freenet.de
- für den Landkreis Bad
Tölz-Wolfratshausen:
Ralph Seifert, Tel. 08857 - 697746,
E-Mail: Ralph-Seifert@t-online.de
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Einwohnermeldeamt
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Sachbearbeiterin:
Trippner
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Meldebescheinigungen
werden
vom Einwohnermeldeamt, Zimmer 01; gegen eine Gebühr von 10,00
€
ausgestellt. |
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Erschließungsbeiträge
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Sachbearbeiter/in:
Demmel
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Die Kosten
für die
erstmalige und endgültige Herstellung einer
Ortsstraße
werden zu einem Anteil von 90% auf die Eigentümer der
erschlossenen Grundstücke umgelegt. Bemessungsgrundlagen sind
die
Grundstücksfläche und die zulässige
Geschosszahl. |
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Familienbuch
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Sachbearbeiter/in:
Trippner
/ Demmel
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Ab 1. Januar 2009
ist das Standesamt Geretsried für die Gemeinde
Königsdorf zuständig. |
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Fischereischein, Jugendfischereischein,
Jahresfischereischein
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Sachbearbeiterin:
Grasberger
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Der
Fischereischein wird
mit unbeschränkter Geltungsdauer und damit als Fischereischein
auf Lebenszeit erteilt. Den Fischereischein kann grundsätzlich
nur erhalten wer die bayerische oder eine andere gleichgestellte
Fischerprüfung abgelegt hat. Es besteht auch die
Möglichkeit
einen Fischereischein ohne vorherige Prüfung zu erhalten.
Auskünfte dazu erhalten Sie in der Gemeinde. Die
Fischereiabgabe
kann bei Erteilung auf Lebenszeit wie folgt bezahlt werden:
Entweder für fünf aufeinanderfolgende Jahre oder als
einmalige Zahlung auf Lebenszeit. Dabei richtet sich die Höhe
der
Abgabe nach dem Lebensalter.
Das Mindestalter für die Erteilung eines
Jugendfischereischeins
beträgt 10 Jahre und gilt bis zur Vollendung des
18. Lebensjahres.
Jugendliche können auch auf Antrag eine Erlaubnis zum
Fischfang
erhalten. Diese berechtigt jedoch nur zum Fischfang in Begleitung eines
volljährigen Inhabers eines Fischereischeins.
Den Jahresfischereischein erhalten volljährige Personen, die
ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.
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Familienbeauftragte der Gemeinde
Königsdorf
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Bei Fragen wenden
Sie sich
bitte an die Familienbeauftragte der Gemeinde Königsdorf,
Gertraud Hofherr, Tel. 08179 - 8120
Der Familienkompass für den Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen finden Sie unter:
www.familienkompass.net
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Führerschein
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Sachbearbeiterinnen:
Grasberger
/ Trippner
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Die
Prüfung eines
Antrags auf Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer
Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
erfolgt durch das Einwohnermeldeamt Zimmer 01, gegen eine
Gebühr von 5,00 €.
Anträge auf Umschreibung für den neuen EU
Führerschein
können nur beim Landratsamt gestellt werden und brauchen von
der
Gemeinde nicht bestätigt werden. |
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Führungszeugnis
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Sachbearbeiterinnen:
Grasberger
/ Trippner
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Der Antrag einer
Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses wird vom
Einwohnermeldeamt, Zimmer 01, gegen eine Gebühr von
13,00 € entgegengenommen und an das
Bundeszentralregister
weitergeleitet.
Das Führungszeugnis Belegart N (für private Zwecke)
wird vom
Bundeszentralregister direkt an den Antragsteller übersandt.
Wenn
das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
bestimmt
ist - Belegart O - wird es unmittelbar an die angegebene
Behörde
übersandt. |
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Fundbüro
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Sachbearbeiterin:
Grasberger
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Das
Fundbüro der
Gemeinde befindet sich im Einwohnermeldeamt, Zimmer 01.
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Gastschulanträge
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Sachbearbeiterin:
Grasberger
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Schulpflichtige
Kinder
müssen grundsätzlich an der öffentlichen
Volksschule, in
deren Schulsprengel sie wohnen, angemeldet werden. Aus besonderen
Gründen kann auch eine Volksschule außerhalb des
Schulsprengels des Wohnsitzes besucht werden. Ein Gastschulantrag ist
bei der Sprengelschule zu stellen. |
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Geburtenbuch, Sterbebuch, Heiratsbuch
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Sachbearbeiter/in:
Trippner
/ Demmel
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Ab 1. Januar 2009
ist das Standesamt Geretsried für die Gemeinde
Königsdorf zuständig. |
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Gewerbean-, -abmeldung, -auskunft
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Sachbearbeiterin:
Grasberger
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Die Formulare
zur
Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung und Gewerbeummeldung erhalten Sie
beim Einwohnermeldeamt, Zimmer 01. Die Gebühr
für die
Gewerbeummeldung, -anmeldung und -abmeldung beträgt jeweils
25,00 €.
Auskünfte aus dem Gewerberegister sind kostenpflichtig und
können daher auf telefonische Anfragen nicht erteilt werden.
Für eine Auskunft aus dem Gewerberegister ist eine
Gebühr in
Höhe von 12,50 € zu entrichten. Für
jede gleichzeitig
eingesandte Anfrage ist eine Gebühr von
12,50 € festgesetzt.
Die entsprechende Gebühr ist bereits im voraus mit der Anfrage
zu
entrichten. |
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Gewerbesteuer
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Sachbearbeiterin:
Zollner
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Der
Gewerbesteuerhebesatz
beträgt 300 v. H. Grundlage für die Berechnung der
Gewerbesteuer ist der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes. Der
Messbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert. Daraus errechnet sich
die Gewerbesteuer. |
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Gewerbezentralregister: Auskunft
|
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Sachbearbeiterinnen:
Grasberger
/ Trippner
|
Anträge
auf Auskunft
aus dem Gewerbezentralregister werden vom Einwohnermeldeamt,
Zimmer 01, gegen Entrichtung einer Gebühr von
13,00 €
entgegengenommen und an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
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Grundsteuer
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Sachbearbeiterin:
Zollner
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Der
Grundsteuerhebesatz A
für landwirtschaftliche Grundstücke und B
für alle
anderen Grundstücke beträgt 280 v.H.
Grundlage für
die Berechnung der Grundsteuer ist der Messbescheid des Finanzamtes.
Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplizieren des Messbetrages
mit dem gemeindlichen Hebesatz. |
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Hundesteuer
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Sachbearbeiterin:
Zollner
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Für
jeden über 4
Monate alten Hund, der sich im Gemeindegebiet länger als drei
Monate aufhält, ist Hundesteuer zu entrichten. Die Hundesteuer
staffelt sich wie folgt:
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Erster Hund
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30 €
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Zweiter Hund
und jeder weitere
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70 €
120 €
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Zucht- oder Jagdhund
(mit Bescheinigung),
sowie Hundehaltung im Außenbereich
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jeweils der halbe Betrag
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Jugendbeauftragter der
Gemeinde Könisdorf
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Bei Fragen wenden
Sie sich
bitte an den Jugendbeauftragten der Gemeinde Königsdorf,
Markus Orterer, Tel. 08179 - 493
E-Mail: info@getraenke-orterer.de
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Kanalanschluss
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| Demmel
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Bevor ein
Anwesen an den
gemeindlichen Schmutzwasser- bzw. Tagwasserkanal angeschlossen werden
darf, muss der Gemeinde ein entsprechender Entwässerungsplan
(in
3-facher Ausfertigung) vorgelegt werden. Die nötigen
Unterlagen
(Hinweisblatt und Auszug aus dem Kanalkataster) erhalten Sie im Bauamt,
Zimmer 11. |
|
Kanalgebühren
|
|
Sachbearbeiterin:
Zollner
|
Die
Kanalgebühren
bemessen sich nach dem Frischwasserverbrauch (Wasserzähler).
Pro
cbm eingeleitete Menge wird ein Abgabesatz von 2,10 €
berechnet.
Landwirte erhalten pro gemeldetes Großvieh einen Abzug von
20 cbm jährlich. Vom Abzug ausgeschlossen ist eine
Abwassermenge von 45m³/Jahr pro Person. |
|
Kanalherstellungsbeiträge
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Sachbearbeiter:
Zollner
|
Für die
Bereitstellung der öffentlichen Entwässerungsanlage
ist von
den Eigentümern bebaubarer Grundstücke zum Zeitpunkt
der
erstmaligen Erschließung ein einmaliger Herstellungsbeitrag
zu
leisten. Dieser bemisst sich nach der
Grundstücksfläche und
der tatsächlichen Geschossfläche. Die
Geschossfläche
wird nach den Außenmaßen der vorhandenen
Gebäude in
allen Geschossen berechnet. Keller und Garagen werden mitgerechnet. Der
Beitragssatz beläuft sich auf 16,36 € je qm
Geschossfläche. |
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Kindergarten
|
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Kindergartenleiterin:
Bauer
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Der Kindergarten
Königsdorf nimmt vorrangig Kinder aus dem Gemeindebereich
auf. Die Einrichtung besteht aus
drei Gruppen. Auskunft über die Aufnahme erteilt die
Kindergartenleitung unter Tel.: 08179/ 81 51 während
der
Öffnungszeiten, von 7.30 bis 14.00 Uhr. |
|
Kirchenaustritt
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Sachbearbeiter/in:
Trippner
/ Demmel
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Ab 1. Januar 2009
ist das Standesamt Geretsried für die Gemeinde
Königsdorf zuständig. |
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Lohnsteuerkarte,
Ersatzlohnsteuerkarte
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Sachbearbeiterin:
Trippner
|
Ab dem Jahr 2011 werden keine Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt. |
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Marktwesen
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Sachbearbeiterin:
Jakobi
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Am 3. Sonntag
nach Ostern
findet jedes Jahr ein privater
Flohmarkt statt. |
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Mittagsbetreuung
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Volksschule
Königsdorf
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Anmeldung bei der
Volksschule
Königsdorf, Sedlmeierstraße 10. |
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Müll
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Sachbearbeiterin:
Zollner
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Die Gemeinde
erledigt
diese Arbeiten im übertragenen Wirkungskreis.
Zuständig ist
das Abfallwirtschaftsunternehmen des Landkreises Bad
Tölz-Wolfratshausen. Im Landkreis besteht das 3-Tonnen-System.
Die
grüne Tonne/ Container ist ausschließlich
für Papier,
die braune Tonne ausschließlich für kompostierbare
Abfälle (Rohstoffe) und die Restmülltonne (grau)
für den
Rest. Die Leerung der Behälter erfolgt für
Restmüll und
Bio im vierzehntägigen und für Papier im
vierwöchigen
Rhythmus. Für die Container kann auch wöchentliche
Entsorgung
beantragt werden. Für Wertstoffe besteht das Bringsystem, d.h.
alle Wertstoffe müssen an den Wertstoffhof oder -inseln
gebracht
werden. Für Informationen steht die Abfallberatung unter
08179/
933-33 oder die Gemeindeverwaltung unter 08179/ 93 12 - 13 zur
Verfügung. |
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Müllabfuhrgebühren
|
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Sachbearbeiterin:
Zollner
|
Die
Müllabfuhrgebühr wird von der Gemeinde im Auftrag des
Abfallwirtschaftsunternehmen des Landkreises Bad
Tölz-Wolfratshausen (AWU) erhoben. Die
Gebührensätze
werden von dem AWU festgesetzt.
Die Gebühren für:
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Restmülltonne
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80 l
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167,40 €
jährlich
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110 l
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233,40 €
jährlich
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| |
240 l
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444,00 €
jährlich
|
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Restmüllcontainer
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1.100 l
|
2.020,20 €
jährlich
|
| |
wö. Leerung
1.100 l
|
4.031,40 €
jährlich
|
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Restmüllsack
|
70 l
|
5,00 € pro Sack
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Die
Gebühren für die Restmüllbehälter
beinhalten die
Kosten für die Papierbehälter und die Biotonne, sowie
für evtl. anfallenden Sperrmüll. |
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Müllsäcke
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Sachbearbeiterin:
Grasberger
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Restmüllsäcke
sind zum Preis von 5,00 € pro Stück bei Frau
Grasberger, Zimmer 01,
erhältlich. |
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Öffentliche
Vergnügungen, Anzeigen
|
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Sachbearbeiterinnen:
Höcher
|
Öffentliche
Vergnügungsveranstaltungen sind nach dem Landesstraf- und
Verordnungsgesetz bei der ört-lich zuständigen
Gemeinde
anzuzeigen. Die Gemeinde ist verpflichtet den geordneten Ablauf der
Veranstaltung durch Auflagen z.B. zum Brandschutz, für Erste
Hilfe
usw. sicher zu stellen. Auch private Veranstaltungen mit einer
Teilnehmerzahl von mehr als 100 Personen sind antragspflichtig. Die
Anmeldung einer Veranstaltung sollte mindestens 2 Wochen vor
Veranstaltungsbeginn beim zuständigen Mitarbeiter eingehen.
|
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ÖPNV-Angebot
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Sie erhalten
alle
Informationen zum Öffentlichen Nahverkehr über den
Link zum
Internet-Auftritt des Landkreises. Link:www.lra-toelz |
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Parkausweis für
Schwerbehinderte
(Online-Antrag für Schwerbehinderte)
|
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Sachbearbeiterin:
Grasberger
|
Schwerbehinderte
im Sinne
der Straßenverkehrsordnung, der VwV-StVO und Personen mit dem
Merkmal „aG“, „G“ und
„B“ im Schwerbehindertenausweis können
einen
Parkausweis bei der Gemeinde beantragen.
Der Online-Antrag kann unter der Adresse
www.schwerbehindertenantrag.bayern.de
aufgerufen werden.
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Rentenantrag
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Sachbearbeiterin:
Grasberger
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Die Gemeinde
Königsdorf steht Ihnen bei Angelegenheiten mit einem
Versicherungsträger gerne beratend zur Seite. Das
Ausfüllen
von Anträgen kann nach Terminabsprache durch die
Gemeindeverwaltung erfolgen.
Unter www.deutsche-rentenversicherung.de
finden Sie alle aktuellen Angaben zur Rentenversicherung.
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Rundfunkgebührenpflicht,
Befreiung
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Sachbearbeiterin:
Grasberger
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Anträge
auf Befreiung
von der Rundfunkgebührenpflicht werden von der Gemeinde,
Zimmer 01, entgegengenommen und von dieser im Auftrag des
Bayerischen Rundfunks entschieden.
In Ausnahmefällen oder bei unklaren Fällen werden die
Anträge an den Bayerischen Rundfunk zur Entscheidung
weitergeleitet. |
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Schankerlaubnis,
vorübergehende
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Sachbearbeiterinnen:
Höcher
|
Eine Gestattung
ist nur
möglich, wenn ein erlaubnisbedürftiges
Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass
vorübergehend
ausgeübt wird. Grundvoraussetzung ist die
Gewerbsmäßigkeit. Diese ist gegeben, wenn folgende
Voraussetzungen erfüllt werden:
- Gewinnerzielungsabsicht (auch wirtschaftlicher
Vorteil)
- Fortsetzungsabsicht (kurze Zeitspanne aber
größere Zahl von Einzelhandlungen)
- Die Tätigkeit muss erlaubt sein (Keine
verbotenen Veranstaltungen)
Anträge
sollten mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim
zuständigen Mitarbeiter eingehen. |
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Schulanmeldung
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Volksschule
Königsdorf
|
Anzumelden sind
alle
Kinder, die im folgenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden.
Schulpflichtig werden alle Kinder, die am 30. Juni diesen
Jahres
sechs Jahre alt sein werden. Die Kinder müssen an der
öffentlichen Volksschule, in deren Schulsprengel sie wohnen,
angemeldet werden. Dies gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten
beabsichtigen, später weg zu ziehen bzw. ein
Gastschulverhältnis zu beantragen. Die Schulanmeldung findet
in
der Volksschule Königsdorf, Sedlmeierstraße 10,
statt. Der
genaue Zeitpunkt sowie weitere Einzelheiten werden rechtzeitig bekannt
gegeben. |
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Seniorenbeauftragte der Gemeinde Königsdorf
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Bei Fragen wenden
Sie sich
bitte an die Seniorenbeauftragte der Gemeinde Königsdorf,
Lisa Grasberger |
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Sondermüll
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Sachbearbeiterin:
Zollner
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Sondermüll (Farben,
Lacke usw.) wird monatlich (außer August) vom Giftmobil am
Wertstoffhof entgegengenommen. Abgabetermin für das
Gemeindegebiet
Königsdorf ist immer der 1. Mittwoch im Monat, in der Zeit von
10.30 – 11.30 Uhr.
Des weiteren kann Sondermüll jeden Samstag von 09.00 - 11.30
Uhr
in Quarzbichl abgegeben werden. Auskünfte werden über
die
Abfallberatung Tel.: 08179/ 933-33 oder Gemeindeverwaltung Tel.: 08179/
93 12 - 13 erteilt. |
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Sperrmüll
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Sachbearbeiterin:
Zollner
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Für die
kostenlose
Entsorgung des Sperrmülls werden von der Gemeinde
Sperrmüllkarten ausgegeben. Mit dieser Karte kann der
Sperrmüll in Quarzbichl abgeliefert oder die Abholung
angefordert
werden. Auskünfte werden über die Abfallberatung
unter Tel.:
08179/ 933-33 oder Gemeindeverwaltung unter Tel.: 08179/ 93 12
-
13 erteilt. |
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Staatsangehörigkeitsausweis
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Sachbearbeiterin:
Trippner
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Anträge
auf
Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises sind beim
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zu erhalten und werden
nach
Stellungsnahme
durch die Gemeinde wieder ans Landratsamt zurückgeleitet.
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Sterbefall, Todesfall
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Sachbearbeiter:
Trippner
/ Demmel
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Ab 1. Januar 2009
ist das Standesamt Geretsried für die Gemeinde
Königsdorf zuständig. |
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Steuerliche Lebensbescheinigung für
Kinder unter 18
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Sachbearbeiterin:
Trippner
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Die steuerliche
Lebensbescheinigung für Kinder ist auf Antrag jenen Personen
auszustellen, die mit dem Kind im ersten Grad verwandt sind, wenn das
Kind nicht in der Wohnung dieser Personen gemeldet ist. Der
Antragsteller muss durch geeignete Unterlagen (z.B. Abschrift der
Abstammungsurkunde, Unterlagen über die Feststellung der
Vaterschaft, Nachweis über Unterhaltszahlung o.ä.)
nachweisen
oder glaubhaft machen, dass er mit dem Kind im ersten Grad verwandt
ist.
Die Bescheinigung muss alle 3 Jahre erneuert werden. |
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Teilungsgenehmigung
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Sachbearbeiterin:
Demmel
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Seit Juli 2004
durch
Gesetzesänderung außer Kraft getreten. |
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Telefongebührenvergünstigung
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Sachbearbeiterin:
Grasberger
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Zuständig für
die Entgegennahme des "Auftrags für einen Sozialtarif" sind
die
Niederlassungen der Deutschen Telekom AG (z.B. T-Punkt). |
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Tourismus
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Landratsamt
Bad
Tölz-Wolfratshausen
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Sie erhalten
alle
Informationen zum Tourismus-Internetauftritt des Landkreises
über
den Link www.toelzer-land.de
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Unterschriftsbeglaubigung
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Sachbearbeiterinnen:
Grasberger
/ Trippner
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Beglaubigungen
von
Unterschriften werden vom Einwohnermeldeamt, Zimmer 01, vorgenommen.
Die zu beglaubigende Unterschrift ist vor der Person zu leisten, die
die Beglaubigung vornimmt.
Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung
beträgt
5,00 €. |
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Verkehrsrechtliche
Anordnungen,
Baustellenbeschilderung
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Sachbearbeiter/in:
Trippner
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Für
Gemeindestraßen kann ein Antrag auf verkehrsregelnde
Maßnahmen nach der StVO gestellt werden. Anträge
sind
schriftlich an die Gemeinde zu richten. Die Anträge sollen
folgendes beinhalten:
- den Straßenabschnitt
- die im Zuge des Abschnitts bereits stehenden
Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtungen und Anlagen
- die Art und das Ausmaß der
Arbeitsstelle
- die für die Kennzeichnung der
Arbeitsstelle und
für die Verkehrsführung notwendigen Verkehrszeichen
und
Verkehrseinrichtungen
- Angaben darüber, welche Beschilderung
nach
Arbeitsschluss, an Sonn- und Feiertagen und bei Nacht vorgesehen ist
- Vorschlag eines geeigneten Regelplanes
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Verlustanzeigen
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Sachbearbeiterin:
Grasberger
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Der Inhaber
eines
Reisepasses, vorläufigen Reisepasses, Personalausweises,
vorläufigen Personalausweises ist verpflichtet einen
eingetretenen
Verlust z.B. durch Verlieren oder Diebstahl unverzüglich der
zuständigen Passbehörde anzuzeigen.
Ebenso ist das Wiederauffinden eines als Verlust gemeldeten
Ausweisdokuments zu melden. |
| Wasseranschluss
|
Sachbearbeiter:
Demmel
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Für den
Anschluss an
die gemeindliche Wasserversorgungsanlage ist ein Antrag bei der
Gemeinde Königsdorf zu stellen. Das entsprechende Formular
erhalten sie im Bauamt, Zimmer Nr. 10. |
|
Wassergebühren
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Sachbearbeiterin:
Zollner
|
Der
Wasserverbrauch wird
durch den eingebauten Wasserzähler erfasst. Bei der
jährlichen Ablesung zum 30. September wird der Jahresverbrauch
ermittelt. Für die Bereitstellung des Wasserzählers
wird eine
jährliche Grundgebühr erhoben. Die Gebühr
staffelt sich
nach der Größe des Zählers. Für
die
Wasserlieferung wird
je cbm 0,77 € (+
7% MwSt.) berechnet. |
|
Wasserherstellungsbeiträge
|
Sachbearbeiter:
Zollner
|
Für die
Bereitstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage ist
von
den Eigentümern bebaubarer Grundstücke zum Zeitpunkt
der
erstmaligen Erschließung ein einmaliger Herstellungsbeitrag
zu
leisten.
Dieser bemisst sich nach der Grundstücksfläche und
der
tatsächlichen Geschossfläche. Die
Geschossfläche wird
nach den Außenmaßen der vorhandenen
Gebäude in allen
Geschossen berechnet.
Keller und Garagen werden mitgerechnet. Der Beitragssatz
beläuft
sich auf
2,60 € (+ 7% MwSt.) je qm
Grundstücksfläche bzw. auf
3,30 € (+ 7% MwSt.) je qm
Geschossfläche. |
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Wasserqualität
|
|
Sachbearbeiter:
Demmel
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Die
Härte des
Trinkwassers im Versorgungsbereich der Gemeinde Königsdorf
weist
folgende Werte auf:
17° - 18° dH,
Härtebereich 3
|
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Wertstoffhof, Wertstoffinseln
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Sachbearbeiterin:
Zollner
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Im
Gemeindebereich
Königsdorf befindet sich ein Wertstoffhof am
Rooßmoosweg
1.
Öffnungszeiten:
Dienstag: 16.00-18.00 Uhr
Freitag: 14.00-17.00
Uhr
Samstag: 9.00-12.00 Uhr
Wertstoffinseln gibt es in: Schönrain, Mooseurach und
Osterhofen.
Container für Altkleidung, CDs, CD-ROMs und Batterien befinden
sich ebenfalls am Wertstoffhof.
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Zahlungen, Kasse
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Sachbearbeiterin:
Zollner
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Zahlungen
können zu
den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses bar
getätigt
werden, oder auf folgende Konten überwiesen werden:
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BLZ
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Kontonummer
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Postbank München
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700 100 80
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13276806
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Raiffeisenbank
Königsdorf-Gelting eG
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701 695 43
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2510677
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Sparkasse Bad
Tölz-Wolfratshausen
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700 543 06
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1107
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Nutzen
Sie für laufende Zahlungen wie: Hundesteuer, Grundsteuer A und
B,
Gewerbesteuer, Wasser-, Abwasser- und Müllgebühren
das
Einzugsverfahren. Einzugsermächtigungen sind bei der
Gemeindekasse
erhältlich. Damit ist sichergestellt, dass kein Steuertermin
übersehen werden kann und die Gemeinde Ihnen
Mahngebühren und
Säumniszuschläge in Rechnung stellen müsste.
Die Termine für Steuern und Abgaben sind in jedem Jahr immer
Mitte
des Quartals also am:
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
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