Statusabfrage  Reisepass

https://melderegister.komuna.net/koenigsdorf/papass/start


Der neue Personalausweis
https://personalausweisportal.de

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Abwasserabgabe

Sachbearbeiterin:
Zollner

Für jedes nicht an die Kanalisation angeschlossene Anwesen wird vom Hauseigentümer eine Abwasserabgabe erhoben. Der Abgabesatz für Kleineinleiter beträgt jährlich 17,895 € und wird für jede am 30.06. gemeldete Person berechnet.
Bei Vorlage einer Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entsorgung des Klärschlamms besteht Abgabefreiheit.

An- und Ummeldung des Wohnortes 

Sachbearbeiterin:
Trippner

Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden. Bei der Anmeldung muss der Personalausweis bzw. Reisepass vorgelegt werden.
Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, muss die Adressänderung ebenfalls innerhalb einer Woche der Meldebehörde mitteilen.

Antrag auf

 
  • Erhöhung des Grades der Behinderung
  • Erteilung eines Schwerbehindertenausweises
  • Kindergeld

Sachbearbeiterinnen:
Grasberger / Trippner

Diese Anträge sind bei der Gemeindeverwaltung Zimmer 01 erhältlich und sind von den Antragstellern direkt an die jeweiligen Behörden weiter zu leiten.
 
  • Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung:
    Sozialwohnung
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld

Sachbearbeiterinnen:
Grasberger / Trippner
 

Die Anträge sind bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 01, erhältlich und werden nach Bestätigung durch die Gemeinde an das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zur Entscheidung weitergeleitet.

Sachbearbeiterinnen:
Grasberger / Trippner

Die Anträge auf Erteilung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltsberechtigung für Ausländer sind bei der Gemeindeverwaltung, Zimmer 01, erhältlich und werden nach Stellungnahme der Meldebehörde an das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zur weiteren Bearbeitung weitergeleitet.

Aufenthaltsbescheinigung

Sachbearbeiterinnen:
Grasberger / Trippner

Aufenthaltsbescheinigungen werden vom Einwohnermeldeamt, Zimmer 01, gegen eine Gebühr von 10,00 € ausgestellt.

Aufgebot, Eheschließung

Sachbearbeiter/in:
Demmel / Trippner

Ab 1. Januar 2009 ist das Standesamt Geretsried für die Gemeinde Königsdorf zuständig.
Trauungen können auch weiterhin in Königsdorf durchgeführt werden.

Ausweise

 
  • Kinderreisepass
  • Reisepass, vorläufiger Reisepass
  • Personalausweis, vorläufiger Personalausweis

Sachbearbeiterin:
Grasberger

Für Deutsche, die das 16.Lebensjahr vollendet haben besteht Ausweispflicht. Die Ausweispflicht wird auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllt. Alle Ausweise können bei der Meldebehörde beantragt werden. Zur Beantragung des Personalausweises oder Reisepasses muss ein aktuelles, biometrisches Lichtbild, schwarzweiß oder farbig, vorgelegt werden. Dabei muss das Gesicht in einer Höhe von mindestens 20 mm abgebildet sein. Lichtbilder, die den Antragsteller in Militär- oder Polizeiuniform zeigen, dürfen nicht verwendet werden.
Urkunden (Geburts- oder Heiratsurkunde) müssen bei Erstausstellung durch unsere Gemeinde vorgelegt werden.
Gültigkeit der Ausweise:
  • Personalausweis und Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 6 Jahre; ab dem 24. Lebensjahr 10 Jahre.
  • Vorläufige Personalausweise: 3 Monate. Vorläufige Reisepässe 1 Jahr.
  • Kinderreisepässe werden bis zum 12. Lebensjahr mit Bild ausgestellt.

Gebühren:

Reisepass

59 €

 

bis 24 Jahre 37,50 €



   

Vorläufiger Reisepass

26 €

   

Personalausweis

28,80 €

 

bis 24 Jahre 22,80 €

Vorläufiger Personalausweis

10 €

   

Kinderreisepass

13 €

 

Verlängerung 6,00 €

Bauantrag

Sachbearbeiter/in:
Demmel


Bauanträge werden bei der Gemeindeverwaltung eingereicht und mit einer entsprechenden Stellungnahme an die Baugenehmigungsbehörde (Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen, Kreisbauamt) weitergeleitet. Um eine reibungslose Bearbeitung zu gewährleisten, müssen die Unterlagen zum Bauantrag vollständig und rechtzeitig eingereicht werden.
Für die Erstellung eines Eingabeplanes wenden Sie sich am besten an einen Architekten oder Planer. Bauanträge werden im Gemeinderat behandelt. Die Sitzungen finden in der Regel immer in der dritten Woche eines Monats statt. Die Unterlagen zum Bauantrag müssen mindestens zwei Wochen vor der Sitzung eingereicht werden.

Beglaubigungen

Sachbearbeiterinnen:
Grasberger / Trippner

Die Beglaubigung von Abschriften, Fotokopien und Anderem wird im Einwohnermeldeamt, Zimmer 01, vorgenommen. Die Originale der zu beglaubigenden Schriftstücke müssen dabei vorgelegt werden.
Gebühren für Beglaubigung von:

  • Unterschriften  5,00 €
  • Kopien  2,50 €

Behindertenbeauftragter Gemeinde Königsdorf / Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Behindertenbeauftragten:
- für die Gemeinde Königsdorf:
Bernhard Woisetschläger, Tel. 08179 - 1627,
E-Mail: Woisetschlaeger.b@freenet.de
- für den Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen:         Ralph Seifert, Tel. 08857 - 697746,
E-Mail: Ralph-Seifert@t-online.de

Einwohnermeldeamt

Sachbearbeiterin:
Trippner

Meldebescheinigungen werden vom Einwohnermeldeamt, Zimmer 01; gegen eine Gebühr von 10,00 € ausgestellt.

Erschließungsbeiträge

Sachbearbeiter/in:
Demmel
 

Die Kosten für die erstmalige und endgültige Herstellung einer  Ortsstraße werden zu einem Anteil von 90% auf die Eigentümer der erschlossenen Grundstücke umgelegt. Bemessungsgrundlagen sind die Grundstücksfläche und die zulässige Geschosszahl.

Familienbuch

Sachbearbeiter/in:
Trippner / Demmel

Ab 1. Januar 2009 ist das Standesamt Geretsried für die Gemeinde Königsdorf zuständig.

Fischereischein, Jugendfischereischein, Jahresfischereischein

Sachbearbeiterin:
Grasberger

Der Fischereischein wird mit unbeschränkter Geltungsdauer und damit als Fischereischein auf Lebenszeit erteilt. Den Fischereischein kann grundsätzlich nur erhalten wer die bayerische oder eine andere gleichgestellte Fischerprüfung abgelegt hat. Es besteht auch die Möglichkeit einen Fischereischein ohne vorherige Prüfung zu erhalten. Auskünfte dazu erhalten Sie in der Gemeinde. Die Fischereiabgabe kann bei Erteilung auf Lebenszeit wie folgt bezahlt werden:
Entweder für fünf aufeinanderfolgende Jahre oder als einmalige Zahlung auf Lebenszeit. Dabei richtet sich die Höhe der Abgabe nach dem Lebensalter.
Das Mindestalter für die Erteilung eines Jugendfischereischeins beträgt 10 Jahre und gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Jugendliche können auch auf Antrag eine Erlaubnis zum Fischfang erhalten. Diese berechtigt jedoch nur zum Fischfang in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins.
Den Jahresfischereischein erhalten volljährige Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.

Familienbeauftragte der Gemeinde Königsdorf


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Familienbeauftragte der Gemeinde Königsdorf,
Gertraud Hofherr, Tel. 08179 - 8120

Der Familienkompass für den Landkreis Bad Tölz- Wolfratshausen finden Sie unter:
www.familienkompass.net

Führerschein

Sachbearbeiterinnen:
Grasberger / Trippner

Die Prüfung eines Antrags auf Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erfolgt durch das Einwohnermeldeamt Zimmer  01, gegen eine Gebühr von 5,00 €.
Anträge auf Umschreibung für den neuen EU Führerschein können nur beim Landratsamt gestellt werden und brauchen von der Gemeinde nicht bestätigt werden.

Führungszeugnis

Sachbearbeiterinnen:
Grasberger / Trippner

Der Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses wird vom Einwohnermeldeamt, Zimmer 01, gegen eine Gebühr von 13,00 € entgegengenommen und an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis Belegart N (für private Zwecke) wird vom Bundeszentralregister direkt an den Antragsteller übersandt. Wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist - Belegart O - wird es unmittelbar an die angegebene Behörde übersandt.

Fundbüro

Sachbearbeiterin:
Grasberger

Das Fundbüro der Gemeinde befindet sich im Einwohnermeldeamt, Zimmer 01.

Gastschulanträge

Sachbearbeiterin:
Grasberger

Schulpflichtige Kinder müssen grundsätzlich an der öffentlichen Volksschule, in deren Schulsprengel sie wohnen, angemeldet werden. Aus besonderen Gründen kann auch eine Volksschule außerhalb des Schulsprengels des Wohnsitzes besucht werden. Ein Gastschulantrag ist bei der Sprengelschule zu stellen.

Geburtenbuch, Sterbebuch, Heiratsbuch

Sachbearbeiter/in:
Trippner / Demmel

Ab 1. Januar 2009 ist das Standesamt Geretsried für die Gemeinde Königsdorf zuständig.

Gewerbean-, -abmeldung, -auskunft

Sachbearbeiterin:
Grasberger

Die Formulare zur Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung und Gewerbeummeldung erhalten Sie beim Einwohnermeldeamt, Zimmer 01. Die Gebühr für die Gewerbeummeldung, -anmeldung und -abmeldung beträgt jeweils 25,00 €.

Auskünfte aus dem Gewerberegister sind kostenpflichtig und können daher auf telefonische Anfragen nicht erteilt werden. Für eine Auskunft aus dem Gewerberegister ist eine Gebühr in Höhe von 12,50 € zu entrichten. Für jede gleichzeitig eingesandte Anfrage ist eine Gebühr von 12,50 € festgesetzt. Die entsprechende Gebühr ist bereits im voraus mit der Anfrage zu entrichten.

Gewerbesteuer

Sachbearbeiterin:
Zollner

Der Gewerbesteuerhebesatz beträgt 300 v. H. Grundlage für die Berechnung der Gewerbesteuer ist der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamtes. Der Messbetrag wird mit dem Hebesatz multipliziert. Daraus errechnet sich die Gewerbesteuer.

Gewerbezentralregister: Auskunft

Sachbearbeiterinnen:
Grasberger / Trippner

Anträge auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister werden vom Einwohnermeldeamt, Zimmer  01, gegen Entrichtung einer Gebühr von 13,00 € entgegengenommen und an das Bundeszentralregister weitergeleitet.

Grundsteuer

Sachbearbeiterin:
Zollner
 

Der Grundsteuerhebesatz A für landwirtschaftliche Grundstücke und B für alle anderen Grundstücke beträgt 280  v.H. Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der Messbescheid des Finanzamtes. Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplizieren des Messbetrages mit dem gemeindlichen Hebesatz.

Hundesteuer

Sachbearbeiterin:
Zollner

Für jeden über 4 Monate alten Hund, der sich im Gemeindegebiet länger als drei Monate aufhält, ist Hundesteuer zu entrichten. Die Hundesteuer staffelt sich wie folgt:

Erster Hund

30 €

Zweiter Hund

und jeder weitere

70 €

120 €

Zucht- oder Jagdhund
(mit Bescheinigung),
sowie Hundehaltung im Außenbereich

jeweils der halbe Betrag

Jugendbeauftragter der Gemeinde Könisdorf


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Jugendbeauftragten der Gemeinde Königsdorf,
Markus Orterer, Tel. 08179 - 493
E-Mail: info@getraenke-orterer.de

Kanalanschluss

Demmel Bevor ein Anwesen an den gemeindlichen Schmutzwasser- bzw. Tagwasserkanal angeschlossen werden darf, muss der Gemeinde ein entsprechender Entwässerungsplan (in 3-facher Ausfertigung) vorgelegt werden. Die nötigen Unterlagen (Hinweisblatt und Auszug aus dem Kanalkataster) erhalten Sie im Bauamt, Zimmer 11.

Kanalgebühren

Sachbearbeiterin:
Zollner

Die Kanalgebühren bemessen sich nach dem Frischwasserverbrauch (Wasserzähler). Pro cbm eingeleitete Menge wird ein Abgabesatz von 2,10 € berechnet. Landwirte erhalten pro gemeldetes Großvieh einen Abzug von 20 cbm jährlich. Vom Abzug ausgeschlossen ist eine Abwassermenge von 45m³/Jahr pro Person.

Kanalherstellungsbeiträge

Sachbearbeiter:
Zollner

Für die Bereitstellung der öffentlichen Entwässerungsanlage ist von den Eigentümern bebaubarer Grundstücke zum Zeitpunkt der erstmaligen Erschließung ein einmaliger Herstellungsbeitrag zu leisten. Dieser bemisst sich nach der Grundstücksfläche und der tatsächlichen Geschossfläche. Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen der vorhandenen Gebäude in allen Geschossen berechnet. Keller und Garagen werden mitgerechnet. Der Beitragssatz beläuft sich auf 16,36 € je qm Geschossfläche.

Kindergarten

Kindergartenleiterin:
Bauer
 

Der Kindergarten Königsdorf nimmt vorrangig Kinder aus dem Gemeindebereich auf. Die Einrichtung besteht aus drei Gruppen. Auskunft über die Aufnahme erteilt die Kindergartenleitung unter Tel.: 08179/ 81 51 während der Öffnungszeiten, von 7.30 bis 14.00 Uhr.

Kirchenaustritt

Sachbearbeiter/in:
Trippner / Demmel

Ab 1. Januar 2009 ist das Standesamt Geretsried für die Gemeinde Königsdorf zuständig.

Lohnsteuerkarte, Ersatzlohnsteuerkarte

Sachbearbeiterin:
Trippner

Ab dem Jahr 2011 werden keine Lohnsteuerkarten mehr ausgestellt.

Marktwesen

Sachbearbeiterin:
Jakobi

Am 3. Sonntag nach Ostern findet jedes Jahr ein privater Flohmarkt statt.

Mittagsbetreuung

Volksschule Königsdorf

Anmeldung bei der Volksschule Königsdorf, Sedlmeierstraße 10.

Müll

Sachbearbeiterin:
Zollner

Die Gemeinde erledigt diese Arbeiten im übertragenen Wirkungskreis. Zuständig ist das Abfallwirtschaftsunternehmen des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen. Im Landkreis besteht das 3-Tonnen-System. Die grüne Tonne/ Container ist ausschließlich für Papier, die braune Tonne ausschließlich für kompostierbare Abfälle (Rohstoffe) und die Restmülltonne (grau) für den Rest. Die Leerung der Behälter erfolgt für Restmüll und Bio im vierzehntägigen und für Papier im vierwöchigen Rhythmus. Für die Container kann auch wöchentliche Entsorgung beantragt werden. Für Wertstoffe besteht das Bringsystem, d.h. alle Wertstoffe müssen an den Wertstoffhof oder -inseln gebracht werden. Für Informationen steht die Abfallberatung unter 08179/ 933-33 oder die Gemeindeverwaltung unter 08179/ 93 12 - 13 zur Verfügung.

Müllabfuhrgebühren

Sachbearbeiterin:
Zollner

Die Müllabfuhrgebühr wird von der Gemeinde im Auftrag des Abfallwirtschaftsunternehmen des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen (AWU) erhoben. Die Gebührensätze werden von dem AWU festgesetzt.
Die Gebühren für:


Restmülltonne

80 l

167,40 € jährlich

 

110 l

233,40 € jährlich

 

240 l

444,00 € jährlich

Restmüllcontainer

1.100 l

2.020,20 € jährlich

 

wö. Leerung 1.100 l

4.031,40 € jährlich

Restmüllsack

70 l

5,00 € pro Sack


Die Gebühren für die Restmüllbehälter beinhalten die Kosten für die Papierbehälter und die Biotonne, sowie für evtl. anfallenden Sperrmüll.

Müllsäcke

Sachbearbeiterin:
Grasberger

Restmüllsäcke sind zum Preis von 5,00 € pro Stück bei Frau Grasberger, Zimmer 01, erhältlich.

Öffentliche Vergnügungen, Anzeigen

Sachbearbeiterinnen:
Höcher

Öffentliche Vergnügungsveranstaltungen sind nach dem Landesstraf- und Verordnungsgesetz bei der ört-lich zuständigen Gemeinde anzuzeigen. Die Gemeinde ist verpflichtet den geordneten Ablauf der Veranstaltung durch Auflagen z.B. zum Brandschutz, für Erste Hilfe usw. sicher zu stellen. Auch private Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl von mehr als 100 Personen sind antragspflichtig. Die Anmeldung einer Veranstaltung sollte mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim zuständigen Mitarbeiter eingehen.

ÖPNV-Angebot

  Sie erhalten alle Informationen zum Öffentlichen Nahverkehr über den Link zum Internet-Auftritt des Landkreises. Link:www.lra-toelz

Parkausweis für Schwerbehinderte (Online-Antrag für Schwerbehinderte)

Sachbearbeiterin:
Grasberger

Schwerbehinderte im Sinne der Straßenverkehrsordnung, der VwV-StVO und Personen mit dem Merkmal „aG“, „G“ und „B“ im Schwerbehindertenausweis können einen Parkausweis bei der Gemeinde beantragen.
Der Online-Antrag kann unter der Adresse
www.schwerbehindertenantrag.bayern.de
aufgerufen werden.

Rentenantrag

Sachbearbeiterin:
Grasberger

Die Gemeinde Königsdorf steht Ihnen bei Angelegenheiten mit einem Versicherungsträger gerne beratend zur Seite. Das Ausfüllen von Anträgen kann nach Terminabsprache durch die Gemeindeverwaltung erfolgen.
Unter www.deutsche-rentenversicherung.de  finden Sie alle aktuellen Angaben zur Rentenversicherung.

Rundfunkgebührenpflicht, Befreiung

Sachbearbeiterin:
Grasberger

Anträge auf Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht werden von der Gemeinde, Zimmer 01, entgegengenommen und von dieser im Auftrag des Bayerischen Rundfunks entschieden.
In Ausnahmefällen oder bei unklaren Fällen werden die Anträge an den Bayerischen Rundfunk zur Entscheidung weitergeleitet.

Schankerlaubnis, vorübergehende

Sachbearbeiterinnen:
Höcher

Eine Gestattung ist nur möglich, wenn ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass vorübergehend ausgeübt wird. Grundvoraussetzung ist die Gewerbsmäßigkeit. Diese ist gegeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
  • Gewinnerzielungsabsicht (auch wirtschaftlicher Vorteil)
  • Fortsetzungsabsicht (kurze Zeitspanne aber größere Zahl von Einzelhandlungen)
  • Die Tätigkeit muss erlaubt sein (Keine verbotenen Veranstaltungen)
Anträge sollten mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beim zuständigen Mitarbeiter eingehen.

Schulanmeldung

Volksschule Königsdorf

Anzumelden sind alle Kinder, die im folgenden Schuljahr erstmals schulpflichtig werden. Schulpflichtig werden alle Kinder, die am 30. Juni diesen Jahres sechs Jahre alt sein werden. Die Kinder müssen an der öffentlichen Volksschule, in deren Schulsprengel sie wohnen, angemeldet werden. Dies gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, später weg zu ziehen bzw. ein Gastschulverhältnis zu beantragen. Die Schulanmeldung findet in der Volksschule Königsdorf, Sedlmeierstraße 10, statt. Der genaue Zeitpunkt sowie weitere Einzelheiten werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Seniorenbeauftragte der Gemeinde Königsdorf


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Seniorenbeauftragte der Gemeinde Königsdorf,
Lisa Grasberger

Sondermüll

Sachbearbeiterin:
Zollner

Sondermüll (Farben, Lacke usw.) wird monatlich (außer August) vom Giftmobil am Wertstoffhof entgegengenommen. Abgabetermin für das Gemeindegebiet Königsdorf ist immer der 1. Mittwoch im Monat, in der Zeit von 10.30 – 11.30 Uhr.

Des weiteren kann Sondermüll jeden Samstag von 09.00 - 11.30 Uhr in Quarzbichl abgegeben werden. Auskünfte werden über die Abfallberatung Tel.: 08179/ 933-33 oder Gemeindeverwaltung Tel.: 08179/ 93 12 - 13 erteilt.

Sperrmüll

Sachbearbeiterin:
Zollner

Für die kostenlose Entsorgung des Sperrmülls werden von der Gemeinde Sperrmüllkarten ausgegeben. Mit dieser Karte kann der Sperrmüll in Quarzbichl abgeliefert oder die Abholung angefordert werden. Auskünfte werden über die Abfallberatung unter Tel.: 08179/ 933-33 oder Gemeindeverwaltung unter Tel.: 08179/ 93 12 - 13 erteilt.

Staatsangehörigkeitsausweis

Sachbearbeiterin:
Trippner

Anträge auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises sind beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zu erhalten und werden nach Stellungsnahme durch die Gemeinde wieder ans Landratsamt zurückgeleitet.

Sterbefall, Todesfall

Sachbearbeiter:
Trippner / Demmel

Ab 1. Januar 2009 ist das Standesamt Geretsried für die Gemeinde Königsdorf zuständig.

Steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder unter 18

Sachbearbeiterin:
Trippner

Die steuerliche Lebensbescheinigung für Kinder ist auf Antrag jenen Personen auszustellen, die mit dem Kind im ersten Grad verwandt sind, wenn das Kind nicht in der Wohnung dieser Personen gemeldet ist. Der Antragsteller muss durch geeignete Unterlagen (z.B. Abschrift der Abstammungsurkunde, Unterlagen über die Feststellung der Vaterschaft, Nachweis über Unterhaltszahlung o.ä.) nachweisen oder glaubhaft machen, dass er mit dem Kind im ersten Grad verwandt ist.

Die Bescheinigung muss alle 3 Jahre erneuert werden.

Teilungsgenehmigung

Sachbearbeiterin:

Demmel

Seit Juli 2004 durch Gesetzesänderung außer Kraft getreten.

Telefongebührenvergünstigung

Sachbearbeiterin:
Grasberger

Zuständig für die Entgegennahme des "Auftrags für einen Sozialtarif" sind die Niederlassungen der Deutschen Telekom AG (z.B. T-Punkt).

Tourismus

Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen

Sie erhalten alle Informationen zum Tourismus-Internetauftritt des Landkreises über den Link www.toelzer-land.de

Unterschriftsbeglaubigung

Sachbearbeiterinnen:
Grasberger / Trippner

Beglaubigungen von Unterschriften werden vom Einwohnermeldeamt, Zimmer 01, vorgenommen.
Die zu beglaubigende Unterschrift ist vor der Person zu leisten, die die Beglaubigung vornimmt.
Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 5,00 €.

Verkehrsrechtliche Anordnungen, Baustellenbeschilderung

Sachbearbeiter/in:

Trippner

Für Gemeindestraßen kann ein Antrag auf verkehrsregelnde Maßnahmen nach der StVO gestellt werden. Anträge sind schriftlich an die Gemeinde zu richten. Die Anträge sollen folgendes beinhalten:
  • den Straßenabschnitt
  • die im Zuge des Abschnitts bereits stehenden Verkehrsschilder, Verkehrseinrichtungen und Anlagen
  • die Art und das Ausmaß der Arbeitsstelle
  • die für die Kennzeichnung der Arbeitsstelle und für die Verkehrsführung notwendigen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  • Angaben darüber, welche Beschilderung nach Arbeitsschluss, an Sonn- und Feiertagen und bei Nacht vorgesehen ist
  • Vorschlag eines geeigneten Regelplanes

Verlustanzeigen

Sachbearbeiterin:
Grasberger

Der Inhaber eines Reisepasses, vorläufigen Reisepasses, Personalausweises, vorläufigen Personalausweises ist verpflichtet einen eingetretenen Verlust z.B. durch Verlieren oder Diebstahl unverzüglich der zuständigen Passbehörde anzuzeigen.
Ebenso ist das Wiederauffinden eines als Verlust gemeldeten Ausweisdokuments zu melden.
Wasseranschluss
Sachbearbeiter:
Demmel
Für den Anschluss an die gemeindliche Wasserversorgungsanlage ist ein Antrag bei der Gemeinde Königsdorf zu stellen. Das entsprechende Formular erhalten sie im Bauamt, Zimmer Nr. 10.

Wassergebühren

Sachbearbeiterin:
Zollner

Der Wasserverbrauch wird durch den eingebauten Wasserzähler erfasst. Bei der jährlichen Ablesung zum 30. September wird der Jahresverbrauch ermittelt. Für die Bereitstellung des Wasserzählers wird eine jährliche Grundgebühr erhoben. Die Gebühr staffelt sich nach der Größe des Zählers. Für die Wasserlieferung wird je cbm 0,77 € (+ 7% MwSt.) berechnet.

Wasserherstellungsbeiträge

Sachbearbeiter:
Zollner
Für die Bereitstellung der öffentlichen Wasserversorgungsanlage ist von den Eigentümern bebaubarer Grundstücke zum Zeitpunkt der erstmaligen Erschließung ein einmaliger Herstellungsbeitrag zu leisten.
Dieser bemisst sich nach der Grundstücksfläche und der tatsächlichen Geschossfläche. Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen der vorhandenen Gebäude in allen Geschossen berechnet.
Keller und Garagen werden mitgerechnet. Der Beitragssatz beläuft sich auf 2,60 € (+ 7% MwSt.) je qm Grundstücksfläche bzw. auf 3,30 € (+ 7% MwSt.) je qm Geschossfläche.

Wasserqualität

Sachbearbeiter:
Demmel

Die Härte des Trinkwassers im Versorgungsbereich der Gemeinde Königsdorf weist folgende Werte auf:

17° - 18° dH, Härtebereich 3

Wertstoffhof, Wertstoffinseln

Sachbearbeiterin:
Zollner

Im Gemeindebereich Königsdorf befindet sich ein Wertstoffhof am Rooßmoosweg 1.
Öffnungszeiten:
Dienstag:   16.00-18.00 Uhr
Freitag:      14.00-17.00 Uhr
Samstag:     9.00-12.00 Uhr

Wertstoffinseln gibt es in: Schönrain, Mooseurach und Osterhofen.
Container für Altkleidung, CDs, CD-ROMs und Batterien befinden sich ebenfalls am Wertstoffhof.

Zahlungen, Kasse

Sachbearbeiterin:
Zollner

Zahlungen können zu den üblichen Öffnungszeiten des Rathauses bar getätigt werden, oder auf folgende Konten überwiesen werden:

 

BLZ

Kontonummer

Postbank München

700 100 80

13276806

Raiffeisenbank Königsdorf-Gelting eG

701 695 43

2510677

Sparkasse Bad Tölz-Wolfratshausen

700 543 06

1107


Nutzen Sie für laufende Zahlungen wie: Hundesteuer, Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Wasser-, Abwasser- und Müllgebühren das Einzugsverfahren. Einzugsermächtigungen sind bei der Gemeindekasse erhältlich. Damit ist sichergestellt, dass kein Steuertermin übersehen werden kann und die Gemeinde Ihnen Mahngebühren und Säumniszuschläge in Rechnung stellen müsste.

Die Termine für Steuern und Abgaben sind in jedem Jahr immer Mitte des Quartals also am:
  • 15. Februar 
  • 15. Mai 
  • 15. August 
  • 15. November