Grüß Gott in Königsdorf, © Eduard Hieke
Abwasserabgabe
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Abwasserabgabe

Für jedes nicht an die Kanalisation angeschlossene Anwesen wird vom Hauseigentümer eine Abwasserabgabe erhoben. Der Abgabesatz für Kleineinleiter beträgt jährlich 17,895 € und wird für jede am 30.06. gemeldete Person berechnet.
Bei Vorlage einer Bescheinigung über die ordnungsgemäße Entsorgung des Klärschlamms besteht Abgabefreiheit.