Grüß Gott in Königsdorf, © Eduard Hieke
Hundesteuer
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Hundesteuer

Für jeden über 4 Monate alten Hund, der sich im Gemeindegebiet länger als drei Monate aufhält, ist Hundesteuer zu entrichten.

Die Hundesteuer staffelt sich wie folgt:

  • Erster Hund 30 €
  • Zweiter Hund 70 €
  • und jeder weitere Hund 120 €
  • Zucht- oder Jagdhund (mit Bescheinigung), sowie Hundehaltung im Außenbereich jeweils der halbe Betrag