Grüß Gott in Königsdorf, © Eduard Hieke
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Verlustanzeigen

Der Inhaber eines Reisepasses, vorläufigen Reisepasses, Personalausweises, vorläufigen Personalausweises ist verpflichtet, den Verlust des jeweiligen Dokumentes - z.B. durch Verlieren oder Diebstahl - unverzüglich der zuständigen Passbehörde anzuzeigen.
Ebenso ist das Wiederauffinden eines als Verlust gemeldeten Ausweisdokuments zu melden.