Grüß Gott in Königsdorf, © Eduard Hieke
Fischereischein
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Fischereischein

Der Fischereischein wird mit unbeschränkter Geltungsdauer und damit als Fischereischein auf Lebenszeit erteilt. Den Fischereischein kann grundsätzlich nur erhalten, wer die bayerische oder eine andere gleichgestellte Fischerprüfung abgelegt hat. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Fischereischein ohne vorherige Prüfung zu erhalten. Auskünfte dazu erhalten Sie in der Gemeinde. Die Fischereiabgabe kann bei Erteilung auf Lebenszeit wie folgt bezahlt werden:
Entweder für fünf aufeinanderfolgende Jahre oder als einmalige Zahlung auf Lebenszeit. Dabei richtet sich die Höhe der Abgabe nach dem Lebensalter.
Das Mindestalter für die Erteilung eines Jugendfischereischeins beträgt 10 Jahre und gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Jugendliche können auch auf Antrag eine Erlaubnis zum Fischfang erhalten. Diese berechtigt jedoch nur zum Fischfang in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins.
Den Jahresfischereischein erhalten volljährige Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.