Grüß Gott in Königsdorf, © Eduard Hieke
Gastschulanträge
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Gastschulanträge

Schulpflichtige Kinder müssen grundsätzlich an der öffentlichen Schule, in deren Schulsprengel sie wohnen, angemeldet werden.

Aus besonderen Gründen kann auch eine Schule außerhalb des Schulsprengels des Wohnsitzes besucht werden. Ein Gastschulantrag ist bei der Sprengelschule zu stellen.