Grüß Gott in Königsdorf, © Eduard Hieke
Grundsteuer
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Grundsteuer

Der Grundsteuerhebesatz A für landwirtschaftliche Grundstücke und B für alle anderen Grundstücke beträgt 330 v.H. Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer ist der Messbescheid des Finanzamtes. Die Grundsteuer errechnet sich durch Multiplizieren des Messbetrages mit dem gemeindlichen Hebesatz.