Kleinkläranlagen
Förderanträge für Kleinkläranlagen
Wir weisen die Hausbesitzer als Betreiber von Kleinkläranlagen für die Abwasserbeseitigung nochmals darauf hin, dass, so weit noch nicht geschehen, eine Nachrüstungspflicht besteht. Wir bitten Sie dringend, nach der Umrüstung Ihre Förderanträge bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, da diese gehalten ist, sie in Form eines Sammelantrages an das Wasserwirtschaftsamt Weilheim weiterzuleiten. Dadurch sichern Sie sich die Auszahlung der Förderung.