
Barrierefreiheitserklärung
Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain gemeinde-koenigsdorf.de veröffentlichte Website der Gemeinde Königsdorf.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Rechtsgrundlage für die Barrierefreiheit sind die internationalen Standards der Accessibility Guidelines 2.1 auf Level AA (WCAG 2.1) sowie die größtenteils gleichlautenden Anforderungen der Bayerischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit der BayEGovV bzw. der WCAG 2.1 AA und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Beschreibung:
- Die Bilder und Grafiken auf der Website der Gemeinde Königsdorf sind nicht durch Textbeschreibungen ergänzt.
- Die Geomap (interaktiver Plan) ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich.
- Die Tastaturbedienbarkeit der Website kann nicht in vollem Umfang gewährleistet werden.
Maßnahmen:
Derzeit befindet sich die Website der Gemeinde Königsdorf in einer umfassenden Überprüfung und Überarbeitung. Die Website wird nach Fertigstellung komplett neu veröffentlicht. Hierbei wird auch ein besonderes Augenmerk auf die Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Barrierefreiheit gelegt. Wir bitten um Verständnis, dass vor dem Relaunch aus Kapazitätsgründen keine Anpassungen bezüglich der Barrierefreiheit vorgenommen werden können.
Die zuständigen Mitarbeitenden im Rathaus werden die Bilder und Infografiken im Zuge dieses Relaunches überprüfen und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüfen.
Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können leider aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen würde.
Beschreibung:
- Die auf der Website hinterlegten PDF- oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
- Inhalte in leichter Sprache und Gebärdensprache können derzeit leider nicht bereitgestellt werden.
Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt:
Die Gemeinde Königsdorf kann derzeit die aufwändige Überarbeitung der Dateien nicht vornehmen. Zudem werden der Gemeinde auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Gemeinde überarbeitet werden. Die Gemeinde ist dennoch bemüht, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Bezüglich der Inhalte in leichter Sprache und Gebärdensprache kann die Gemeinde Königsdorf in der aktuellen Situation noch nicht tätig werden, da hierdurch ein hoher Kostenaufwand anfallen würde.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 13.02.2025 erstellt und zuletzt am 20.06.2025 überprüft und aktualisiert.
Die Erstellung erfolgte durch eine Selbstprüfung.
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortliche Kontaktperson an.
Ansprechperson Barrierefreiheit der Gemeinde Königsdorf:
Christine Jakobi
E-Mail: jakobi@gemeinde-koenigsdorf.de
Tel.: 08179 9312-14
Durchsetzungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht, sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München