An-, Ab- und Ummeldung des Wohnorts
Sandra Ilmberger
Hauptstraße 54
82549 Königsdorf
Tel.: 08179 9312 - 11 Fax.: 08179 9312 - 22 E-Mail: ilmberger@gemeinde-koenigsdorf.de
Renate Pfatrisch
Hauptstraße 54
82549 Königsdorf
Tel.: 08179 9312-12 Fax.: 08179 9312-22 E-Mail: pfatrisch@gemeinde-koenigsdorf.de
Wer eine Wohnung bezieht, muss sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anmelden. Bei der Anmeldung muss der Personalausweis bzw. Reisepass sowie eine Wohnungsgeberbestätigung (sofern die Wohnung nicht Eigentum ist) vorgelegt werden.
Wer innerhalb der Gemeinde umzieht, muss die Adressänderung ebenfalls innerhalb einer Woche der Meldebehörde mitteilen.
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der Anmeldung mitzuwirken. Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich innerhalb von 2 Wochen zu bestätigen.
- Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde - § 19 Absatz 3 Bundesmeldegesetz
Eine Abmeldung vom bisherigen Wohnort ist nicht mehr notwendig, eine Anmeldung bei der neuen Gemeinde ist ausreichend.
Bei einem Umzug ins Ausland müssen Sie sich jedoch im Einwohnermeldeamt abmelden.