
Kanalgebühren
Kanalgebühren
Die Kanalgebühren bemessen sich nach dem Frischwasserverbrauch (Wasserzähler). Pro m³ eingeleitete Menge wird ein Abgabesatz von 2,37 € berechnet. Landwirte erhalten pro gemeldetes Großvieh einen Abzug von 20 m³ jährlich.
Vom Abzug ausgeschlossen ist eine Abwassermenge von 45m³/Jahr pro Person.