Kinderreisepass
Reisepass
vorläufiger Reisepass
Personalausweis
vorläufiger Personalausweis
Für Deutsche, die das 16.Lebensjahr vollendet haben, besteht Ausweispflicht. Die Ausweispflicht wird auch durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllt. Alle Ausweise können bei der Meldebehörde beantragt werden. Zur Beantragung des Personalausweises oder Reisepasses muss ein aktuelles, biometrisches Lichtbild, schwarzweiß oder farbig, vorgelegt werden. Dabei muss das Gesicht in einer Höhe von mindestens 20 mm abgebildet sein. Lichtbilder, die den Antragsteller in Militär- oder Polizeiuniform zeigen, dürfen nicht verwendet werden.
Kinderreisepässe werden bis zum 12. Lebensjahr mit Lichtbild ausgestellt.
Bei einer Erstausstellung eines Ausweisdokuments durch unsere Gemeinde müssen Urkunden (Geburts- oder Heiratsurkunden) vorgelegt werden.
Gültigkeit der Ausweise
Personalausweis und Reisepass für Personen bis zum vollendeten 24. Lebensjahr: 6 Jahre
für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Vorläufiger Personalausweis: 3 Monate
Vorläufiger Reisepässe: 1 Jahr.
Gebühren
Reisepass 60 €, für Personen bis 24 Jahre 37,50 €
Vorläufiger Reisepass 26 €
Personalausweis 37 €, für Personen bis 24 Jahre 22,80 €
Vorläufiger Personalausweis 10 €
Kinderreisepass 13 €, Verlängerung 6,00 €