Grüß Gott in Königsdorf, © Eduard Hieke
Was erledige ich wo?
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Was erledige ich wo?

Von A wie Aenean bis Z wie Zonec.

Fischereischein

Renate Trippner

Hauptstraße 54
82549 Königsdorf

Tel.: 08179 9312 - 11 Fax.: 08179 9312 - 22 E-Mail: trippner@gemeinde-koenigsdorf.de

Leyla Bindal

Hauptstraße 54
82549 Königsdorf

Tel.: 08179 9312 - 12 Fax.: 08179 9312 - 22 E-Mail: bindal@gemeinde-koenigsdorf.de

 

Der Fischereischein wird mit unbeschränkter Geltungsdauer und damit als Fischereischein auf Lebenszeit erteilt. Den Fischereischein kann grundsätzlich nur erhalten, wer die bayerische oder eine andere gleichgestellte Fischerprüfung abgelegt hat. Es besteht auch die Möglichkeit, einen Fischereischein ohne vorherige Prüfung zu erhalten. Auskünfte dazu erhalten Sie in der Gemeinde. Die Fischereiabgabe kann bei Erteilung auf Lebenszeit wie folgt bezahlt werden:
Entweder für fünf aufeinanderfolgende Jahre oder als einmalige Zahlung auf Lebenszeit. Dabei richtet sich die Höhe der Abgabe nach dem Lebensalter.
Das Mindestalter für die Erteilung eines Jugendfischereischeins beträgt 10 Jahre und gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Jugendliche können auch auf Antrag eine Erlaubnis zum Fischfang erhalten. Diese berechtigt jedoch nur zum Fischfang in Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins.
Den Jahresfischereischein erhalten volljährige Personen, die ihren Wohnsitz nicht in Deutschland haben.

Führerschein

Renate Trippner

Hauptstraße 54
82549 Königsdorf

Tel.: 08179 9312 - 11 E-Mail: trippner@gemeinde-koenigsdorf.de

Leyla Bindal

Hauptstraße 54
82549 Königsdorf

Tel.: 08179 9312 - 12 Fax.: 08179 9312 - 22 E-Mail: bindal@gemeinde-koenigsdorf.de

 

Die Prüfung eines Antrags auf Erteilung, Erweiterung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis oder einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erfolgt durch das Einwohnermeldeamt, Zimmer 03, gegen eine Gebühr von 5,00 €.
Anträge auf Umschreibung für den neuen EU-Führerschein können nur beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen gestellt werden und brauchen von der Gemeinde nicht bestätigt werden.

Führungszeugnis

Renate Trippner

Hauptstraße 54
82549 Königsdorf

Tel.: 08179 9312 - 11 Fax.: 08179 9312 - 22 E-Mail: trippner@gemeinde-koenigsdorf.de

Leyla Bindal

Hauptstraße 54
82549 Königsdorf

Tel.: 08179 9312 - 12 Fax.: 08179 9312 - 22 E-Mail: bindal@gemeinde-koenigsdorf.de

 

Der Antrag einer Privatperson auf Erteilung eines Führungszeugnisses wird vom Einwohnermeldeamt, Zimmer 03, gegen eine Gebühr von 13,00 € entgegengenommen und an das Bundeszentralregister weitergeleitet.
Das Führungszeugnis Belegart N (für private Zwecke) wird vom Bundeszentralregister direkt an den Antragsteller übersandt.
Wenn das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde bestimmt ist - Belegart O oder andere - wird es unmittelbar an die angegebene Behörde übersandt.