Schankerlaubnis - vorübergehende
Daniela Baldus
Hauptstraße 54
82549 Königsdorf
Tel.: 08179 931223 E-Mail: baldus@gemeinde-koenigsdorf.de
Eine Gestattung ist nur möglich, wenn ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass vorübergehend ausgeübt wird (Vereinsfeste, Jubiläumsfeiern usw.). Grundvoraussetzung ist die Gewerbsmäßigkeit. Diese ist gegeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Gewinnerzielungsabsicht
- Fortsetzungsabsicht (kurze Zeitspanne, aber größere Zahl von Einzelhandlungen)
- Die Tätigkeit muss erlaubt sein (keine verbotenen Veranstaltungen)
Anträge sollen mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingehen.
Gebühr: 20,00 €