Grüß Gott in Königsdorf, © Eduard Hieke

Was erledige ich wo?

Was erledige ich wo?

Von A wie Aenean bis Z wie Zonec.

Schankerlaubnis - vorübergehende

Tobias Riesch

Hauptstraße 54
82549 Königsdorf

Tel.: 08179931216 Web: Hauptstraße 54 E-Mail: riesch@gemeinde-koenigsdorf.de

Daniela Baldus

Hauptstraße 54
82549 Königsdorf

Tel.: 08179 931223 E-Mail: baldus@gemeinde-koenigsdorf.de

 

Eine Gestattung ist nur möglich, wenn ein erlaubnisbedürftiges Gaststättengewerbe aus besonderem Anlass vorübergehend ausgeübt wird (Vereinsfeste, Jubiläumsfeiern usw.). Grundvoraussetzung ist die Gewerbsmäßigkeit. Diese ist gegeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Gewinnerzielungsabsicht
  • Fortsetzungsabsicht (kurze Zeitspanne, aber größere Zahl von Einzelhandlungen)
  • Die Tätigkeit muss erlaubt sein (keine verbotenen Veranstaltungen)

Anträge sollen mindestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn eingehen.

Gebühr: 20,00 €

Sondermüll

 

Sondermüll (Farben, Lacke usw.) wird monatlich (außer August) vom Giftmobil am Wertstoffhof entgegengenommen. Abgabetermin für das Gemeindegebiet Königsdorf ist immer der 1. Mittwoch im Monat, in der Zeit von 10.30 – 11.30 Uhr.

Des weiteren kann Sondermüll jeden Samstag von 09.00 - 11.30 Uhr in Quarzbichl abgegeben werden. Auskünfte werden über die Abfallberatung Tel.: 08179/ 933-33 erteilt.

Staatsangehörigkeitsausweis

 

Anträge auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises sind beim Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen zu erhalten.