Der Wasserverbrauch wird durch den eingebauten Wasserzähler erfasst. Bei der jährlichen Ablesung zum 31. Dezember wird der Jahresverbrauch ermittelt. Für die Bereitstellung des Wasserzählers wird eine jährliche Grundgebühr erhoben. Die Gebühr staffelt sich nach der Größe des Zählers. Die Beitragssätze und Gebühren gestalten sich ab dem Jahr 2026 wie folgt:
Grundgebühren Wasser:
bis 5 m³/h 50,11 € / Jahr
bis 10 m³/h 100,22 € / Jahr
über 10 m³/h 150,34 € / Jahr
Beitragssatz pro m² Grundstücksfläche: 4,17 €
Beitragssatz pro m² Geschoßfläche: 5,89 €
Gebühr Wasser : 1,75 € / m³ inkl. 7 % MwSt.
Gebühr Abwasser : 3,13 € / m³
Bauwasserzähler:
Grundgebühr: 4,17 € inkl. MwSt. pro angefangenen Monat
Gebühr Wasser: 1,75 € inkl. MwSt.
Die Beitragssätze und Gebühren gestalteten sich bis zum Jahr 2025 wie folgt:
Grundgebühren Wasser:
bis 5 m³/h 46,83€ / Jahr
bis 10 m³/h 93,66 € / Jahr
über 10 m³/h 140,50 € / Jahr
Beitragssatz pro m² Grundstücksfläche: 3,90 €
Beitragssatz pro m² Geschoßfläche: 5,50 €
Gebühr Wasser : 1,75 € / m³ inkl. 7 % MwSt.
Gebühr Abwasser : 2,37 € / m³
Bauwasserzähler:
Grundgebühr: 4,17 € inkl. MwSt. pro angefangenen Monat
Gebühr Wasser: 1,75 € inkl. MwSt.