Grüß Gott in Königsdorf, © Eduard Hieke
Was erledige ich wo?

Was erledige ich wo?

Von A wie Aenean bis Z wie Zonec.

Kanalanschluss

André Murach

Hauptstraße 54
82549 Königsdorf

Tel.: 08179 9312 16 E-Mail: murach@gemeinde-koenigsdorf.de

Daniela Baldus

Hauptstraße 54
82549 Königsdorf

Tel.: 08179 9312 23 E-Mail: baldus@gemeinde-koenigsdorf.de

 

Bevor ein Anwesen an den gemeindlichen Schmutzwasser- bzw. Tagwasserkanal angeschlossen werden darf, muss der Gemeinde ein entsprechender Entwässerungsplan (in 3-facher Ausfertigung) vorgelegt werden. Die nötigen Unterlagen (Hinweisblatt und Auszug aus dem Kanalkataster) erhalten Sie im Bauamt, Zimmer 08.

Kanalgebühren

Kassenleitung Sabine Schiller

Hauptstraße 54
82549 Königsdorf

Tel.: 08179 9312 - 15 Fax.: 08179 9312 - 22 E-Mail: schiller@gemeinde-koenigsdorf.de

Johanna Fischer

Hauptstraße 54
82549 Königsdorf

Tel.: 08179 931220 Fax.: 08179 931222 E-Mail: fischer@gemeinde-koenigsdorf.de

 

Die Kanalgebühren bemessen sich nach dem Frischwasserverbrauch (Wasserzähler). Pro m³ eingeleitete Menge wird ein Abgabesatz von 2,37 € berechnet. Landwirte erhalten pro gemeldetes Großvieh einen Abzug von 20 m³ jährlich.
Vom Abzug ausgeschlossen ist eine Abwassermenge von 45m³/Jahr pro Person.

Kanalherstellungsbeiträge

André Murach

Hauptstraße 54
82549 Königsdorf

Tel.: 08179 9312 16 E-Mail: murach@gemeinde-koenigsdorf.de

Daniela Baldus

Hauptstraße 54
82549 Königsdorf

Tel.: 08179 9312 23 E-Mail: baldus@gemeinde-koenigsdorf.de

 

Für die Bereitstellung der öffentlichen Entwässerungsanlage ist von den Eigentümern bebaubarer Grundstücke zum Zeitpunkt der erstmaligen Erschließung ein einmaliger Herstellungsbeitrag zu leisten. Dieser bemisst sich nach der Grundstücksfläche und der tatsächlichen Geschossfläche. Die Geschossfläche wird nach den Außenmaßen der vorhandenen Gebäude in allen Geschossen berechnet. Keller und Garagen werden mitgerechnet.
Der Beitragssatz beläuft sich auf 20,50 € je m² Geschossfläche.

Katasterauszug

Christine Jakobi

Hauptstraße 54
82549 Königsdorf

Tel.: 08179 9312 14 Fax.: 08179 9312 22 E-Mail: jakobi@gemeinde-koenigsdorf.de

 

Bauherren können bei der Gemeindeverwaltung den Katasterauszug für ihren Bauantrag beantragen. Er beinhaltet den Auszug aus der amtlichen Flurkarte, Eigentümerangaben zu den benachbarten Flurstücken und die Nutzungsbedingungen.

Sie erhalten den Katasterauszug zu den gleichen Bedingungen wie beim Vermessungsamt.

Kiesgrube / Kippe Grafing

Einwohnermeldeamt

Hauptstraße 54
82549 Königsdorf

Sandra Ilmberger Tel.: 08179 9312 - 11 Fax.: 08179 9312 - 22 E-Mail: ilmberger@gemeinde-koenigsdorf.de

 

Gemeindebürger können in der Kiesabbaugrube/Kippe Grafing auch Wurzelstöcke (ohne Verunreinigung) abgeben. Die Annahmegebühr beträgt 48 €/m³ zuzüglich MwSt.

Ferner kann auch Humus/Mutterboden angeliefert werden. Die Annahmegebühr beträgt 10,50 €/m³ zuzüglich MsSt.

Öffnungszeiten:

Mo. - Do. von 7.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr.
Fr. von 7.00 - 12.00 Uhr.

Die Kippbedingungen sind zu beachten!

 

Kleinkläranlagen

Christine Jakobi

Hauptstraße 54
82549 Königsdorf

Tel.: 08179 9312 14 Fax.: 08179 9312 22 E-Mail: jakobi@gemeinde-koenigsdorf.de

 

Förderanträge für Kleinkläranlagen

Wir weisen die Hausbesitzer als Betreiber von Kleinkläranlagen für die Abwasserbeseitigung nochmals darauf hin, dass, so weit noch nicht geschehen, eine Nachrüstungspflicht besteht. Wir bitten Sie dringend, nach der Umrüstung Ihre Förderanträge bei der Gemeindeverwaltung einzureichen, da diese gehalten ist, sie in Form eines Sammelantrages an das Wasserwirtschaftsamt Weilheim weiterzuleiten. Dadurch sichern Sie sich die Auszahlung der Förderung.